Zweckentfremdungsverbot verfassungsgemäß
Verwaltungsgericht Berlin bestätigt, Wohnraum darf nicht als Ferienwohnung vermietet werden
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Das Zweckentfremdungsverbot in Berlin ist verfassungsgemäß und rechtlich nicht zu beanstanden. Wohnraum muss Wohnraum bleiben, gerade auf engen Wohnungsmärkten, und darf hier nicht als Ferienwohnung vermietet werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 6 K 103.16 u.a.). „Auch für Städte, wie Hamburg, München, Köln oder Frankfurt ist dieses Urteil ein Signal. Mit Hilfe von Zweckentfremdungsverordnungen kann die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung erfolgreich untersagt werden.“
In Deutschland werden schätzungsweise 50.000 Wohnungen insbesondere in den Großstädten als Ferienwohnungen vermietet. Die Wohnungen werden vielfach über Online-Portale, wie Airbnb oder Wimdu, angeboten.
„Angesichts der existierenden Wohnungsnöte in unseren Groß- und Universitätsstädten brauchen wir natürlich Wohnungsneubau. Gleichzeitig müssen wir aber alles tun, bezahlbaren Wohnraum in den Städten, insbesondere in den Innenstädten, zu erhalten. Hier dürfen wir nicht zusehen, wie ganze Häuserblocks zu Ferienwohnungen werden und so dem Wohnungsmarkt auf Dauer fehlen“, erklärte Siebenkotten.
Die Rückführung der 50.000 „illegalen“ Ferienwohnungen in Deutschland in den allgemeinen Wohnungsmarkt muss jetzt angegangen werden. Anbieter von Ferienwohnungen sind zu kontrollieren und die Zweckentfremdungsverbote sind durchzusetzen, forderte Siebenkotten.