Zurück

Schonfrist für Mieter ist beendet

Ab heute können auch corona-bedingte Zahlungsrückstände zu Kündigungen führen

Trotz intensiver Bemühungen endete der Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter wegen corona-bedingter Mietausfälle mit Ablauf des 30. Juni 2020 aufgrund der Blockadehaltung der CDU/CSU in der Bundesregierung (Pressemeldung vom 30.6.2020).
Hunderttausenden Mietern kann nun trotz anhaltender Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen wieder wegen Mietrückständen gekündigt werden, auch wenn diese rein corona-bedingt sind. Dabei sind die Mieten vor allem in vielen Städten und Ballungszentren weiterhin horrend hoch. Auch die Zahlungen für Strom, Gas, Wasser und die Telekommunikationsdienste, also Telefon und Internet, sind seit heute wieder sofort fällig.
Der Deutsche Mieterbund rät den von Zahlungsschwierigkeiten betroffenen Mieterinnen und Mietern folgendes:

Mietzahlungen: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter und versuchen Sie zumindest eine Mietstundung bzw. Ratenzahlung zu vereinbaren.
Die in den Monaten April bis Juni 2020 ausgefallene Miete muss bis spätestens Ende Juni 2022 nachgezahlt werden. Verzugszinsen fallen an. Mieterinnen und Mieter sollten sich um staatliche finanzielle Unterstützung bemühen, damit der Schuldenberg zumindest etwas gemildert werden kann.
In Frage kommen bspw. Wohngeld, zu beantragen bei der Gemeinde; Kurzarbeitergeld, Ansprechpartner ist hier der Arbeitgeber; Arbeitslosengeld, zuständig ist die Agentur für Arbeit. Mieterinnen und Mieter ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld haben außerdem die Möglichkeit Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beim Jobcenter zu beantragen.
Diese staatlichen Hilfsleistungen kommen aber nicht für alle Mieterinnen und Mieter in Frage, das Wohngeld deckt zumeist nur einen Teil der Miete ab und ist deshalb oft ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Daher fordert der Deutsche Mieterbund weiterhin die umgehende Einrichtung eines „Sicher-Wohnen-Fonds“, der bei Zahlungsschwierigkeiten der von der Corona-Krise hart getroffenen Wohnraum- und Gewerbemieter einspringt.

Strom, Gas, Telefon, Internet: Hier gibt es – anders als für die ausgefallenen Mieten - keinen Zahlungsaufschub bis Ende Juni 2022. Das bedeutet: Aufgelaufene Rechnungen für Strom oder die nicht bezahlte Telefonrechnung müssen sofort bezahlt werden.
Haben sie hierbei Schwierigkeiten, sollten Sie sich umgehend an Ihren Anbieter wenden und versuchen, eine individuelle Lösung zu vereinbaren, zum Beispiel eine Ratenzahlung.
Auch für die nun wieder fällig werdenden laufenden Zahlungen sollten Sie mit dem Versorger sprechen und bestenfalls gemeinsam eine geeignete Lösung finden.

Hinweis: Beachten Sie, dass ab heute der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 5 Prozent gilt. Die Kosten für Wasser, Heizung, Warmwasser, Strom und Kabelfernsehen verringern sich dadurch etwas.

Zurück